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Hier erfahren Sie, was Sie über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchungen wissen müssen.
Alle drei Jahre müssen Sie mit Ihrem Neuwagen zum TÜV, das ist Pflicht. Danach wechselt das Intervall der Abgasuntersuchung (AU) und Hauptuntersuchung (HU) in einen zweijährigen Rhythmus. Die Hauptuntersuchung stellt dabei die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges sicher. Der Begriff TÜV ist dabei nur in die Umgangssprache übernommen, da der Technische Überwachungsverein früher das Monopol dieser Untersuchung hatte. Inzwischen dürfen auch andere technischen Prüfstellen die Hauptuntersuchung durchführen.
Hierbei handelt es sich um eine „zerlegungsfreie Sicht-, Funktion- und Wirkungsprüfung“ des Fahrzeugen und der Anbauteile. Mit dieser technischen Untersuchung soll die Verkehrstauglichkeit ermittelt werden. So kann sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliche und nicht vorschriftsgemäße Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.
Bis 2009 war die Abgasuntersuchung eine separate Untersuchung und wurde 2010 als solche abgeschafft. Seitdem ist die Abgasuntersuchung Teil der Hauptuntersuchung. Die sogenannte AU kann von Werkstätten schon vor der eigentlichen Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Allerdings das diese zum Zeitpunkt der HU maximal 2 Monate zurückliegen.
Grundsätzlich muss jedes Fahrzeug, welches sich im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird und zulassungspflichtig ist, zur Hauptuntersuchung.